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BFSGBarrierefreiheitRecht

Barrierefreie Website: Was das BFSG für KMU bedeutet

· Cristoforo Marrazzo · 7 Min. Lesezeit

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz — kurz BFSG. Und mit ihm kam bei vielen KMU eine Portion Verunsicherung: Muss meine Website jetzt komplett umgebaut werden? Drohen Abmahnungen? Bin ich überhaupt betroffen?

Die kurze Antwort: Kein Grund zur Panik. Aber es lohnt sich, einmal genau hinzuschauen — denn ob ihr betroffen seid, hängt an konkreten Kriterien. Und selbst wenn nicht, ist Barrierefreiheit keine verlorene Zeit. Gehen wir es der Reihe nach durch.

1. Was das BFSG überhaupt ist

Das BFSG ist die deutsche Umsetzung einer EU-Richtlinie: dem European Accessibility Act (EAA). Die EU hat sich darauf geeinigt, dass bestimmte Produkte und digitale Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen nutzbar sein müssen — europaweit, nach einheitlichen Regeln. Deutschland hat das ins nationale Recht gegossen, und seit dem 28. Juni 2025 ist es in Kraft.

Neu ist dabei vor allem eines: Barrierefreiheit war bisher primär eine Pflicht für öffentliche Stellen — Behörden, Ämter, staatliche Websites. Das BFSG zieht diese Anforderung nun erstmals in die Privatwirtschaft. Wer bestimmte Dienstleistungen für Endverbraucher anbietet, ist in der Pflicht.

2. Wer betroffen ist — und wer nicht

Hier wird es konkret. Das BFSG betrifft nicht pauschal jede Website, sondern Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern (B2C). Dazu gehören typischerweise:

  • Onlineshops — jeder Webshop, über den Verbraucher etwas kaufen können
  • Buchungs- und Reservierungssysteme — Termine, Reisen, Tickets
  • Bank- und Zahlungsdienstleistungen im Netz
  • Personenbeförderung, Telekommunikation, E-Books und einige weitere klar benannte Bereiche

Eine reine Firmen-Visitenkarten-Website ohne Shop, ohne Buchung, ohne Vertragsabschluss fällt in der Regel nicht unter das BFSG. Wer nur beschreibt, was er tut, und eine Telefonnummer angibt, ist meist außen vor. Sobald ihr aber online verkauft oder Termine buchbar macht, seid ihr im Anwendungsbereich.

Die wichtige Ausnahme für Kleinstunternehmen: Bei Dienstleistungen sind Anbieter ausgenommen, die weniger als 10 Beschäftigte haben und einen Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. Euro (bzw. eine Bilanzsumme bis 2 Mio. Euro) erzielen. Beide Bedingungen müssen zugleich erfüllt sein.

Diese Ausnahme entschärft für viele kleine Betriebe die Lage erheblich. Wichtig ist aber die Unterscheidung: Sie gilt nur für Dienstleistungen — nicht für Produkte. Wer physische Produkte herstellt oder in Verkehr bringt, die unter das BFSG fallen (etwa Selbstbedienungsterminals, bestimmte Hardware), kann sich nicht auf die Kleinstunternehmen-Regel berufen. Für eure klassische Shop- oder Buchungs-Website als kleiner Dienstleister greift sie dagegen in aller Regel.

Kurz: Prüft erst, ob ihr überhaupt eine erfasste Dienstleistung anbietet — und dann, ob ihr unter die 10-Personen-/2-Mio.-Grenze fallt. Erst wenn beide Antworten „ja, betroffen" ergeben, wird das Thema für euch verpflichtend.

3. Was konkret gefordert wird

Der technische Maßstab hinter dem BFSG ist die europäische Norm EN 301 549, die sich wiederum auf die WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA stützt. Klingt sperrig — ist in der Praxis aber eine überschaubare Liste an Grundlagen, die sich gut zusammenfassen lässt:

  • Ausreichender Farbkontrast — Text muss sich klar vom Hintergrund abheben (Richtwert: Kontrastverhältnis 4,5:1 bei normalem Text). Blasses Grau auf Weiß fällt durch.
  • Tastaturbedienbarkeit — die ganze Seite muss ohne Maus nutzbar sein: mit Tab durch Links und Formulare, mit sichtbarem Fokus-Rahmen.
  • Alt-Texte für Bilder — jedes inhaltlich relevante Bild braucht eine Textbeschreibung, damit Screenreader es vorlesen können.
  • Beschriftete Formularfelder — jedes Eingabefeld braucht ein echtes Label, nicht nur einen Platzhaltertext, der beim Tippen verschwindet.
  • Verständliche Sprache — klare Struktur, sinnvolle Überschriften-Hierarchie, keine unnötig verschachtelten Schachtelsätze.
  • Keine reinen Farbsignale — „das rote Feld ist ein Pflichtfeld" reicht nicht. Wer Farben nicht unterscheiden kann, braucht zusätzlich Text oder ein Symbol.

Betroffene Anbieter müssen außerdem eine Barrierefreiheitserklärung auf der Website bereitstellen, in der sie den Stand der Barrierefreiheit dokumentieren und eine Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen nennen.

4. Der Selbstcheck in einer Stunde

Bevor ihr einen Dienstleister beauftragt, könnt ihr in etwa einer Stunde selbst ein grobes Gefühl bekommen, wo eure Website steht. Kein Ersatz für ein echtes Audit — aber ein ehrlicher erster Blick:

  • Tastatur-Test: Legt die Maus weg. Kommt ihr mit der Tab-Taste durch Menü, Formular und Warenkorb? Seht ihr immer, wo ihr gerade steht?
  • Kontrast-Test: Prüft die auffälligsten Textstellen mit einem kostenlosen Online-Kontrast-Checker. Vor allem hellgraue Fließtexte und Buttons sind Kandidaten.
  • Bilder-Test: Stichprobe im Quelltext oder CMS — haben eure wichtigen Bilder einen Alt-Text, oder ist das Feld leer?
  • Formular-Test: Hat jedes Feld eine sichtbare Beschriftung, die auch beim Ausfüllen stehen bleibt?
  • Zoom-Test: Zoomt im Browser auf 200 %. Bleibt alles lesbar und bedienbar, oder bricht das Layout?

Wenn ihr hier mehrfach ins Stocken kommt, wisst ihr: Es gibt Handlungsbedarf. Wenn fast alles glattläuft, seid ihr schon ziemlich weit — dann geht es eher um Feinschliff als um Umbau.

5. Der ehrliche Rat

Selbst wenn ihr unter die Kleinstunternehmen-Ausnahme fallt und formal nichts tun müsst — Barrierefreiheit ist keine bürokratische Last, die man nur widerwillig abhakt. Sie zahlt sich aus:

  • Mehr Reichweite: Rund jeder zehnte Mensch hat eine Einschränkung, die die Nutzung erschwert — von Sehschwäche bis Motorik. Das sind potenzielle Kunden, die ihr sonst verliert.
  • Besseres SEO: Sauberer Code, klare Überschriften-Struktur, aussagekräftige Alt-Texte — genau das mag auch Google. Barrierefreiheit und Suchmaschinen-Freundlichkeit gehen Hand in Hand.
  • Bessere Bedienung für alle: Guter Kontrast und klare Formulare helfen nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern jedem — auch auf dem Handy in der Sonne oder mit müden Augen abends.

„Barrierefreiheit ist kein Feature, das man am Ende draufsetzt. Sie ist einfach solides Handwerk — und macht eine Website für alle besser."

Ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Dieser Beitrag ordnet die Lage praxisnah ein, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Ob und wie das BFSG genau auf euren Fall zutrifft — gerade bei Grenzfällen zwischen Dienstleistung und Produkt oder knapp an der Umsatzgrenze — solltet ihr im Zweifel juristisch prüfen lassen.

Der pragmatische Weg: erst klären, ob ihr betroffen seid, dann den Selbstcheck machen, und die offensichtlichen Baustellen zuerst angehen. Kontrast, Tastatur, Alt-Texte und Formular-Labels bringen mit überschaubarem Aufwand den größten Sprung — und ganz ohne Panik.

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Cristoforo Marrazzo

KI-Berater & Entwickler in Stuttgart. Zertifizierter KI-Manager (Cert-IT). Hilft KMU, KI sinnvoll einzusetzen.