EU-KI-VERORDNUNG · ARTIKEL 4
KI-Kompetenz nach Artikel 4 EU-KI-VO
Anforderungen verstehen, Team schulen, Dokumentation sauber aufsetzen. Ohne Panikmache — und ohne die Pflicht zu ignorieren.
Stand: 12. August 2026
Kurz vorab: die ehrliche Einordnung
Rund um den EU AI Act wird viel mit Angst verkauft. Deshalb zuerst das, was viele Anbieter weglassen: Für Verstöße gegen Artikel 4 sieht die Verordnung derzeit keine direkten Bußgelder vor. Wer Ihnen etwas anderes erzählt, verkauft Ihnen ein Gefühl, keine Lösung.
Und trotzdem ist die Pflicht real: Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025 für alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen — also auch für das Handwerksunternehmen, das ChatGPT für Angebotstexte nutzt. Seit dem 2. August 2026 läuft die behördliche Aufsicht an, in Deutschland durch die Bundesnetzagentur.
Der praktische Grund, das jetzt zu machen, ist ein anderer als Bußgeldangst: Auftraggeber fragen zunehmend danach. In Ausschreibungen, Lieferantenfragebögen und AV-Verträgen taucht die Frage nach dokumentierter KI-Kompetenz immer häufiger auf. Wer dann eine Seite vorlegen kann, ist fertig. Wer nicht, verhandelt.
Was Artikel 4 verlangt — und was nicht
Verlangt wird
- Ein angemessenes Maß an KI-Kompetenz beim Personal, das KI-Systeme einsetzt
- Berücksichtigung von Vorwissen, Rolle und Einsatzkontext
- Geeignete Maßnahmen zum Kompetenzaufbau — eine Bemühenspflicht
- Nachvollziehbarkeit: Was wurde getan, für wen, wann
Nicht verlangt wird
- Kein bestimmtes Zertifikat und kein vorgeschriebener Anbieter
- Kein fixes Schulungsformat und keine Mindeststundenzahl
- Keine Prüfung pro Mitarbeiter
- Keine Garantie eines bestimmten Wissensstands jeder einzelnen Person
Die Neufassung vom 27. Juli 2026 hat den zweiten Punkt ausdrücklich klargestellt: Der Blick richtet sich auf passende Lernangebote, nicht auf garantierte Wissensstände. Das senkt den Aufwand spürbar — und macht Angebote, die Einzelprüfungen verkaufen, überflüssig.
Betrifft uns das überhaupt?
Fast sicher ja, sobald irgendwo im Unternehmen KI beruflich genutzt wird. Typische Fälle, die Betreiber-Status auslösen:
Die Schulung
KI-Kompetenz-Schulung — 1 Tag
ab 1.800 € netto
- Format
- 1 Tag inhouse oder 2× ein halber Tag remote
- Teilnehmende
- Geschäftsführung + alle Rollen, die mit KI arbeiten
- Preis
- 1.800–3.500 € je nach Teamgröße, ab 12 Personen 150 € p. P.
- Vorbereitung
- Kurze Bestandsaufnahme der eingesetzten KI-Systeme
Was Sie danach in der Hand haben
Geschultes Team
Grundlagen, Grenzen und Risiken von KI-Systemen — an euren eigenen Anwendungsfällen, nicht an Beispielen aus dem Lehrbuch.
Teilnahmebescheinigungen
Auf Firmenname, pro Person, mit Inhaltsübersicht und Datum.
Schulungsdokumentation
Die Akte, die Sie im Zweifel vorlegen: Systeme, Rollen, Anforderungen, Maßnahme, Teilnehmende.
Interne Nutzungsregeln
Ein kurzes, verständliches Dokument statt einer 30-seitigen Richtlinie, die niemand liest.
Inhalte des Schulungstags
Wie KI-Systeme funktionieren
Sprachmodelle, Trainingsdaten, Halluzinationen, Kontextgrenzen — so weit, dass man die Grenzen versteht, ohne Mathematik.
Was in eurem Haus im Einsatz ist
Bestandsaufnahme: welche Systeme, welche Rollen, welche Risiken. Grundlage der Dokumentation.
Rechtlicher Rahmen
EU-KI-VO in der Praxis, Risikoklassen, Artikel 4, Schnittstellen zur DSGVO und zur Auftragsverarbeitung.
Sichere Nutzung im Alltag
Was gehört nie in einen Prompt, wie prüft man Ergebnisse, wo braucht es einen Menschen in der Schleife.
Nutzungsregeln festlegen
Gemeinsam die internen Regeln formulieren, die zum Betrieb passen — direkt im Workshop.
Dokumentation aufsetzen
Die Akte wird im Termin befüllt, nicht als Hausaufgabe mitgegeben.
Wer schult — und mit welcher Qualifikation
Cristoforo Marrazzo, zertifizierter KI-Manager (Cert-IT, Nr. KI001274, geprüft am 30. April 2026). Schulungsanbieter: STARTPLATZ AI Hub Köln.
Zur Klarstellung, weil das oft vermischt wird: Cert-IT ist die Zertifizierungsstelle, STARTPLATZ AI Hub war der Schulungsanbieter. „KI-Manager" ist kein geschützter Berufstitel — die Aussage bezieht sich auf die bestandene Cert-IT-Prüfung.
Dazu: 30+ Jahre Projekt- und Organisationserfahrung und laufende Praxis im Bau von KI-Systemen (Chatbots, Automatisierungen, interne Tools). Geschult wird von jemandem, der die Systeme auch baut.
Häufige Fragen
Gilt Artikel 4 auch für kleine Unternehmen?
Ja. Artikel 4 unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße. Er gilt für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen — „Betreiber" ist dabei jedes Unternehmen, das ein KI-System beruflich einsetzt. Wer ChatGPT im Kundenservice nutzt, fällt darunter. Der erwartete Aufwand richtet sich aber nach Einsatzkontext und Risiko: ein Zwei-Personen-Betrieb mit einem Textassistenten hat andere Anforderungen als ein Unternehmen mit KI in der Bewerberauswahl.
Drohen Bußgelder, wenn wir nichts tun?
Für Verstöße gegen Artikel 4 sieht die Verordnung derzeit keine direkten Bußgelder vor. Wer aus Angst vor Strafen verkauft, verkauft unsauber. Der reale Grund für eine Schulung ist ein anderer: fehlende KI-Kompetenz führt zu Datenschutzverstößen, falschen Ergebnissen und Haftungsfragen — und im B2B-Geschäft fragen Auftraggeber zunehmend nach dokumentierten Maßnahmen.
Braucht jede Mitarbeiterin ein Zertifikat?
Nein. Artikel 4 verlangt geeignete Maßnahmen zum Kompetenzaufbau, kein bestimmtes Schulungsformat und keine Einzelzertifikate. Seit der Neufassung vom 27. Juli 2026 ist ausdrücklich klargestellt, dass es sich um eine Bemühenspflicht handelt — Unternehmen müssen passende Lernangebote bereitstellen, nicht für jede Person ein bestimmtes Wissensniveau garantieren.
Was muss dokumentiert werden?
Sinnvoll ist eine schlanke Akte: welche KI-Systeme im Einsatz sind, welche Rollen damit arbeiten, welche Kompetenzanforderungen daraus folgen, welche Maßnahme ergriffen wurde und wer daran teilgenommen hat. Das ist kein Aktenordner, sondern in den meisten KMU zwei bis vier Seiten.
Wer beaufsichtigt das in Deutschland?
Die Bundesnetzagentur übernimmt die Rolle der zentralen KI-Aufsichtsbehörde; das zugehörige Durchführungsgesetz hat am 10. Juli 2026 den Bundesrat passiert. Die behördliche Aufsicht läuft seit dem 2. August 2026 an.
Was kostet die Schulung?
Ein Tag inhouse oder zwei Halbtage remote: 1.800 bis 3.500 € netto je nach Teamgröße. Ab zwölf Teilnehmenden alternativ 150 € pro Person. Enthalten sind Teilnahmebescheinigungen auf Firmenname und die Schulungsdokumentation.
Rechtlicher Hinweis
Diese Schulung unterstützt beim Aufbau und der Dokumentation der nach Artikel 4 EU-KI-VO erwarteten KI-Kompetenz und liefert eine nachvollziehbare Maßnahme. Sie ersetzt keine individuelle rechtliche Beurteilung Ihres KI-Einsatzes — die hängt vom konkreten Einsatzkontext und der Risikoklasse der eingesetzten Systeme ab. Die Angaben auf dieser Seite geben den Stand vom 12. August 2026 wieder und stellen keine Rechtsberatung dar.
Passt dazu
Schulung anfragen
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir in 30 Minuten, welcher Umfang zu eurem KI-Einsatz passt — und ob es überhaupt einen ganzen Tag braucht.